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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „FeWo Fam. Mehle“ Vermieter: Bianka und Eberhard Mehle, Nöschenröder Str. 53, 38855 Wernigerode www.Ferienwohnung-Mehle.de 1. Anreise / Abreise Nutzung der Ferienwohnung am Anreisetag ab 14.00 Uhr bis zum Abreisetag spätestens 11.00 Uhr. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht. 2. Sonderwünsche und Nebenabreden Sonderwünsche und Nebenabreden hinsichtlich der Nutzungszeiten oder Hol- und Bringe-Service vom Bahnhof Wernigerode sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. 3. Bezahlung Der Mietvertrag (Gastaufnahmevertrag) ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung direkt oder über den Vermittler gebucht und zugesagt worden ist. Die Bezahlung der Ferienwohnung und der Kurtaxe der Stadt Wernigerode erfolgt am Anreisetag direkt mit der Übergabe der Anmeldeunterlagen und Schlüssel an den Vermieter. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Gastaufnahmevertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Wasser, Energie, Abfall werden nicht erhoben. Der Vermieter kann bei einem Gastaufnahmevertrag von mehr als 10 Tagen Dauer eine Anzahlung in Höhe von 20 % verlangen. Die Anzahlung ist nach der Buchungsbestätigung innerhalb von 7 Kalendertagen auf das Konto des Vermieters zur Zahlung fällig. Nach erfolgter Anzahlung wird der Restbetrag 30 Tage vor Mietbeginn fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten kann der Vermieter vom Gastaufnahmevertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung der geforderten Anzahlung und des Restbetrages gelten als Rücktritt und berechtigen den Vermieter zu einer Neuvermietung und Information des Vermittlers. 4. Rücktritt Der Mieter kann jederzeit vom Gastaufnahmevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Vermieter und Vermittler (z.B. Tourismus Wernigerode GmbH) oder konkludent durch Nichtzahlung erfolgen. Im Falle des Rücktritts ist der Mieter zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet: • vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung • vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung • vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises • vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Vertragspreis ohne Kurtaxe zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangs- datum der Rücktrittsnachricht oder das Datum der Nichtzahlung fälliger Beträge. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung gegenüber dem Vermieter und dem Vermittler genügt. 5. Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung mit Inventar) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter alle persönlichen Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll, Papier ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr, Gläser, Besteck etc. ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. 6. Datenschutz Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Gastaufnahmevertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. Die Weitergabe erfolgt nur gegenüber der Meldebehörde nach gesetzlicher Maßgabe. 7. Haftung Die Ausschreibung der Ferienwohnung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme behilflich, soweit dies möglich ist. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände in der Ferienwohnung bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. 8. Schlussbestimmungen Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Betriebsort des Vermieters. Wernigerode, 20.12.2022
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