Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „FeWo Fam. Mehle“
Vermieter:
Bianka und Eberhard Mehle, Nöschenröder Str. 53, 38855 Wernigerode
www.Ferienwohnung-Mehle.de
1. Anreise / Abreise
Nutzung
der
Ferienwohnung
am
Anreisetag
ab
14.00
Uhr
bis
zum
Abreisetag
spätestens
11.00
Uhr.
An-
und
Abreisetag
gelten
als
ein
Tag.
Die
Abreise
muss
am
Abreisetag
bis
spätestens
11.00
Uhr
erfolgen.
Eine
Überziehung
der
Abreisezeit
von
mehr
als
30
Minuten
hat
die
Berechnung
einer
weiteren
Übernachtung
zur
Folge.
Andere
An-
und
Abreisezeiten
können
mit
dem
Vermieter
individuell
vereinbart
werden.
Sollte
der
Mieter
am
Anreisetag
bis
22.00
Uhr
nicht
erscheinen,
gilt
der
Vertrag
nach
einer
Frist
von
48
Stunden
ohne
Benachrichtigung
an
den
Vermieter
als
gekündigt.
Der
Vermieter
oder
dessen
Vertreter
kann
dann
über
das
Objekt
frei
verfügen.
Eine
(anteilige)
Rückzahlung
der
Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden
Sonderwünsche
und
Nebenabreden
hinsichtlich
der
Nutzungszeiten
oder
Hol-
und
Bringe-Service
vom
Bahnhof
Wernigerode
sind
grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
3. Bezahlung
Der
Mietvertrag
(Gastaufnahmevertrag)
ist
abgeschlossen,
sobald
die
Ferienwohnung
direkt
oder
über
den
Vermittler
gebucht
und
zugesagt
worden
ist.
Die
Bezahlung
der
Ferienwohnung
und
der
Kurtaxe
der
Stadt
Wernigerode
erfolgt
am
Anreisetag
direkt
mit
der
Übergabe
der
Anmeldeunterlagen
und
Schlüssel
an
den
Vermieter.
Werden
die
Zahlungsfristen
nicht
eingehalten,
so
kann
der
Vermieter
vom
Gastaufnahmevertrag
zurücktreten.
Die
Nichtzahlung
gilt
als
Rücktritt
und
berechtigt
zur
Neuvermietung.
Nebenkosten
für
Wasser,
Energie,
Abfall
werden
nicht
erhoben.
Der
Vermieter
kann
bei
einem
Gastaufnahmevertrag
von
mehr
als
10
Tagen
Dauer
eine
Anzahlung
in
Höhe
von
20
%
verlangen.
Die
Anzahlung
ist
nach
der
Buchungsbestätigung
innerhalb
von
7
Kalendertagen
auf
das
Konto
des
Vermieters
zur
Zahlung
fällig.
Nach
erfolgter
Anzahlung
wird
der
Restbetrag
30
Tage
vor
Mietbeginn
fällig.
Werden
die
Zahlungsfristen
nicht
eingehalten
kann
der
Vermieter
vom
Gastaufnahmevertrag
zurücktreten.
Die
Nichtzahlung
der
geforderten
Anzahlung
und
des
Restbetrages
gelten
als
Rücktritt
und berechtigen den Vermieter zu einer Neuvermietung und Information des Vermittlers.
4. Rücktritt
Der
Mieter
kann
jederzeit
vom
Gastaufnahmevertrag
zurücktreten.
Der
Rücktritt
muss
schriftlich
gegenüber
dem
Vermieter
und
Vermittler
(z.B.
Tourismus
Wernigerode
GmbH)
oder
konkludent
durch
Nichtzahlung
erfolgen.
Im
Falle
des
Rücktritts
ist
der
Mieter
zum
Ersatz
des
daraus entstandenen Schadens verpflichtet:
• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung
• vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung
• vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
• vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
Bei
einem
Rücktritt
weniger
als
acht
Tage
vor
Mietbeginn
ist
der
volle
Vertragspreis
ohne
Kurtaxe
zu
zahlen.
Es
zählt
jeweils
das
Empfangs-
datum
der
Rücktrittsnachricht
oder
das
Datum
der
Nichtzahlung
fälliger
Beträge.
Bereits
eingezahlte
Beträge
werden
verrechnet.
Eine
Ersatzperson,
die
zu
genannten
Bedingungen
in
Ihren
Vertrag
eintritt,
kann
von
Ihnen
gestellt
werden.
Eine
schriftliche
Benachrichtigung
gegenüber dem Vermieter und dem Vermittler genügt.
5. Pflichten des Mieters
Der
Mieter
verpflichtet
sich,
die
gemieteten
Sachen
(Ferienwohnung
mit
Inventar)
pfleglich
zu
behandeln.
Wenn
während
des
Mietverhältnisses
Schäden
an
der
Ferienwohnung
und
/
oder
dessen
Inventar
auftreten,
ist
der
Mieter
verpflichtet,
dies
unverzüglich
dem
Vermieter
anzuzeigen.
Bereits
bei
der
Ankunft
festgestellte
Mängel
und
Schäden
müssen
sofort
bei
dem
Vermieter
gemeldet
werden,
ansonsten
haftet
der
Mieter
für
diese
Schäden.
Zur
Beseitigung
von
Schäden
und
Mängeln
ist
eine
angemessene
Frist
einzuräumen.
Ansprüche
aus
Beanstandungen,
die
nicht
unverzüglich
vor
Ort
gemeldet
werden,
sind
ausgeschlossen.
Reklamationen,
die
erst
am
Ende
des
Aufenthaltes
bzw.
nach
Verlassen
der
Ferienwohnung
bei
dem
Vermieter
eingehen,
sind
ebenfalls
vom
Schadenersatz
ausgeschlossen.
Bei
eventuell
auftretenden
Leistungsstörungen
ist
der
Mieter
verpflichtet,
alles
im
Rahmen
seiner
gesetzlichen
Verpflichtung
Zumutbare
zu
tun,
um
zu
einer
Behebung
der
Störung
beizutragen
und
eventuell
entstandenen
Schaden
gering
zu
halten.
Am
Abreisetag
sind
vom
Mieter
alle
persönlichen
Gegenstände
zu
entfernen,
der
Hausmüll,
Papier
ist
in
die
vorgesehenen
Behälter
zu
entsorgen,
Geschirr,
Gläser,
Besteck
etc. ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
6. Datenschutz
Der
Mieter
erklärt
sich
damit
einverstanden,
dass
im
Rahmen
des
mit
ihm
abgeschlossenen
Gastaufnahmevertrages
notwendige
Daten
über
seine
Person
gespeichert,
geändert
und
/
oder
gelöscht
werden.
Alle
persönlichen
Daten
werden
absolut
vertraulich
behandelt.
Die
Weitergabe erfolgt nur gegenüber der Meldebehörde nach gesetzlicher Maßgabe.
7. Haftung
Die
Ausschreibung
der
Ferienwohnung
wurde
nach
bestem
Wissen
erstellt.
Für
eine
Beeinflussung
des
Mietobjektes
durch
höhere
Gewalt,
durch
landesübliche
Strom-
und
Wasserausfälle
und
Unwetter
wird
nicht
gehaftet.
Ebenso
wird
nicht
gehaftet
bei
Eintritt
unvorhersehbarer
oder
unvermeidbarer
Umstände
wie
z.B.
behördlicher
Anordnung,
plötzlicher
Baustelle
oder
für
Störungen
durch
naturbedingte
und
örtliche
Begebenheiten.
Der
Vermieter
ist
aber
gern
bei
der
Behebung
der
Probleme
behilflich,
soweit
dies
möglich
ist.
Die
An-
und
Abreise
des
Mieters
erfolgt
in
eigener
Verantwortung
und
Haftung.
Der
Vermieter
haftet
nicht
für
persönliche
Gegenstände
in
der
Ferienwohnung
bei
Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. Schlussbestimmungen
Fotos
und
Text
auf
der
Webseite
bzw.
im
Flyer
dienen
der
realistischen
Beschreibung.
Die
100-prozentige
Übereinstimmung
mit
dem
Mietobjekt
kann
nicht
gewährleistet
werden.
Der
Vermieter
behält
sich
Änderungen
der
Ausstattung
(z.
B.
Möbel)
vor,
sofern
sie
gleichwertig
sind.
Sollten
eine
oder
mehrere
Bestimmungen
dieser
Geschäftsbedingungen
unwirksam
sein
oder
werden,
berührt
dies
die
Wirksamkeit
der
übrigen
Bedingungen
nicht.
Die
unwirksame
Regelung
ist
durch
eine
wirksame
zu
ersetzen,
die
dem
wirtschaftlichen
und
rechtlichem
Willen
der
Vertragsparteien
am
nächsten
kommt.
Es
gilt
deutsches
Recht.
Gerichtsstand
und
Erfüllungsort
ist
der
Betriebsort
des
Vermieters.
Wernigerode, 20.12.2022